Indexreihen und -faktoren zur Ermittlung der Tagesneuwerte

nach § 6a GasNEV und § 6a StromNEV

Aktualisierung folgt in Kürze!


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir freuen uns, Ihnen die von uns erarbeiteten Indexreihen und -faktoren nach § 6a GasNEV und § 6a StromNEV für die Jahre 2015, 2016 und 2018 sowie die, analog zur Vorgehensweise 2018 gebildeten, Reihen für das Jahr 2019, 2020 und 2021 in jeweils separater Datei zur Verfügung stellen zu können. Die Reihen für die Jahre 2020 bis 2023 sind nicht nur analog zur Vorgehensweise 2018 gebildet sondern entsprechen ebenfalls der Systematik der Bundesnetzagentur und damit den berücksichtigten Indexreihen und -faktoren im Rahmen der Kostenprüfungsverfahren Gasnetz und Stromnetz auf Basis der Geschäftsjahre 2020 und 2021.

 

Die Dateien stehen direkt für Sie zum Download bereit unter https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/oe/ewerk/seminarreihe-regulierungsmanagement Möchten Sie diese lieber per Mail erhalten, senden Sie uns hierfür bitte eine kurze E-Mail an info@anplicon.de, vielen Dank.

 

Sehr gerne stehen wir Ihnen zur Erläuterung und Diskussion sowie auch unterstützend bei Bewertungen möglicher individueller Effekte auf das kalkulatorische Anlagevermögen, die Ausgangsniveaus, Erlösobergrenzen, Pachtentgelte etc. zur Verfügung.

 

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Berechnungen und im Zuge einer möglichen Verwendung der zur Verfügung gestellten Reihen, dass die finalen Werte für das Jahr 2023 vor dem Hintergrund ausstehender Veröffentlichungen der BNetzA auch abweichend ausfallen könnten. Aufgrund der neuen europäischen Rechtsgrundlage zu den Unternehmensstatistiken erfolgt seitens destatis aktuell die Umbasierung der Reihen auf das Jahr 2021. Sobald diese vollständig zur Verfügung stehen, werden wir Ihnen eine um diese Variante erweiterte Datei-Version 2 bereitstellen.

 

 

 

Erläuterungen zu den Ergebnissen der Gegenüberstellungen

 

Dass wir Ihnen für die Jahre 2018 und 2019 jeweils zwei unterschiedliche Ergebnisse zeigen, begründet sich zum Einen in der Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse, die ein Abweichen von der Methodik der Ermittlung der Reihen durch die Beschlusskammern [im Folgenden: BK] Gas (BK 9) bzw. Strom (BK 8) für das Jahr 2015 bzw. 2016 bedingen. Zum Anderen wurde ebendiese Methodik dennoch in der jeweils zweiten Datei (…_BNetzA Methodik fortg._BS.xlsx) fortgeschrieben, um Ihnen eine Bewertung eventueller individueller Effekte zu ermöglichen. 

Übersicht der Eingangsdaten für die Gegenüberstellung
Übersicht der Eingangsdaten für die Gegenüberstellung

Bei der Gegenüberstellung der Faktorwerte Gas für das Jahr 2015 mit den seitens der BK 9 veröffentlichten wurden leichte Abweichungen ermittelt, die in fetter roter Schrift und blassrot markiert dem Blatt "Vergleich Gas 2015" in den Spalten F bis AA entnommen werden können. Diese betreffen den Zeitraum 1946 bis 1967 in den Bereichen Grundstücke und Gebäude sowie die Rohrleitungen sowohl kleiner als auch größer 16 bar. Die dargestellten Abweichungen resultieren daraus, dass zwei Ersatzreihen bei der Ermittlung der Indizes nach § 6a GasNEV hinsichtlich ihrer Basisjahre nicht korrekt verwendet wurden und somit unterschiedliche Basisjahre der Reihen herangezogen wurden, obwohl zum damaligen Zeitpunkt diese Ersatzreihen auch schon einheitlich mit dem Basisjahr 2010 hätten herangezogen werden können. Dies trifft auf die Ersatzindexreihen "Gewerbliche Betriebsgebäude, Bauleistungen am Bauwerk, mit USt" und "Ortskanäle, Bauleistungen am Bauwerk (Tiefbau), mit USt" zu, die analog zur Veröffentlichung der BK 9 zur Kostenprüfung Basis 2010 mit dem Basisjahr 2005 statt dem aktualisierten Basisjahr 2010 berücksichtigt wurden (wobei die Ersatzreihe "Erzeugerpreise gewerblicher Produkte gesamt" mit aktualisiertem und somit korrektem Basisjahr 2010 verwendet wurde). Ferner wurde die Ersatzreihe „Wiederherstellungswerte für 1913/1914 erstellte Wohngebäude“ in unseren Berechnungen wieder wie seitens Destatis zur Verfügung stehend mit 3 Nachkommastellen berücksichtigt. Erst bei der Verkettung erfolgt analog der Vorgehensweise von Destatis, auf die sich die BNetzA bezieht, die Rundung auf eine Nachkommastelle. Hierdurch ergeben sich Abweichungen in den Jahren 1944 bis 1957. Diese sind in den Blättern „Vergleich …“ separat dargestellt: Die Werte in grauer Schrift zeigen dabei die Ergebnisse unter Verwendung der Ersatzreihen auf eine Nachkommastelle gerundet. Seitens Destatis wurde zwischenzeitlich bestätigt, dass diejenigen Ersatzreihen, die nicht online zur Verfügung stehen, weiterhin nicht aktualisiert wurden. Diese und weitere Fragestellungen, die sich im Verlauf ergeben haben, die aber eher keine größeren monetären Auswirkungen haben dürften, sind einheitlich im jeweiligen Blatt "Übersicht" ab Zeile 33 vermerkt.

 

Die obige Inkonsistenz bedingt auch die Abweichungen im Vergleich der ermittelten Faktorwerte nach § 6a StromNEV zu den seitens der BK 8 veröffentlichten für das Jahr 2016. Diese betreffen den Zeitraum 1947 bis 1967 und dabei die Anlagenbereiche Grundstücke und Gebäude, Kabel und Freileitungen (s. Werte in fetter roter Schrift und blassrot markiert in den Spalten G bis AA im Blatt "Vergleich Strom 2016").

 

Auswirkungen hieraus auf die Ausgangsniveaus und Erlösobergrenzen der 3. Regulierungsperiode für Gas- und Elektrizitätsverteilernetzbetreiber dürften nur in geringem Maße vorliegen, da generell nur Investitionen in Betriebs- und Verwaltungsgebäude bis einschließlich 1947 sowie in der Aktivität Gasnetz aber zudem auch solche in Rohrleitungen kleiner sowie größer 16 bar, insbesondere bei Anwendung der oberen Nutzungsdauer nach Anlage 1 GasNEV, betroffen sind und auch in den bevorstehenden Kostenprüfungen auf Basis der Geschäftsjahre 2020 und 2021 weiterhin von Relevanz sein werden. In den Blättern „Vergleich …“ wurden die Faktoren je Anlagengruppe ergänzt. Es ist optisch rot umrandet dargestellt, welche Anlagengruppen nach Anlage 1 Gas- bzw. StromNEV in welchen Jahresscheiben Differenzen in den Tagesneuwerten [im Folgenden: TNW] ausweisen würden. Dabei sind Faktorwerte bei Anwendung der unteren Nutzungsdauer in fetter Schrift dargestellt. Ein Nutzungsdauerwechsel im Strom wurde vereinfachend nicht betrachtet. Erste Beispielrechnungen haben ergeben, dass die Abweichungen in den Abschreibungen der Altanlagen auf TNW-Basis zwischen ca. 0,1% und 0,4% in Summe liegen, betrachtet über die möglicherweise relevanten Anlagengruppen und Jahre. 

Gegenüberstellung Gas Basis 2015 – Betroffene Jahresscheiben und Anlagengruppen

Gegenüberstellung Strom Basis 2016 – Betroffene Jahresscheiben und Anlagengruppen


In den Blättern "Vergleich Gas 2018" und "Vergleich Strom 2018" sind die ermittelten Faktoren nach § 6a GasNEV (StromNEV) mit denen zweier Beratungsunternehmen für das Jahr 2018 gegenübergestellt. Für die Jahre 2019 und 2020 wurde dies - bis zur Veröffentlichung der Reihen für das Jahr 2020 durch die BNetzA - ebenso vorgenommen. Bei der Bildung der Faktoren durch Unternehmen 1 wurden nicht die neueren Ersatzreihen von Destatis herangezogen, wie an den Abweichungen in den Jahren ab 1960 bis 1974 erkennbar ist. Ferner hat Unternehmen 1 bei der Ermittlung der Indizes und Faktoren nach § 6a GasNEV nicht berücksichtigt, dass zwischenzeitlich seitens Destatis die Indexreihe "Stahlrohre, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke aus Eisen und Stahl" bis einschließlich zum Jahr 1995 zur Verfügung steht und somit - unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 6a GasNEV - die Ersatz-Indexreihe "Rohre aus Eisen oder Stahl" für die Jahre 2000-2004 obsolet wird. Unternehmen 2 berücksichtigt - neben mutmaßlich zusätzlich anderen als den oben beschriebenen Abweichungsgründen - nicht die Vorgabe der Rundung der Faktoren auf 4 Nachkommastellen nach § 6a Gas- bzw. StromNEV. Für das Jahr 2020 konnten noch keine Werte von Unternehmen 2 gegenübergestellt werden.

 

Gegenüberstellung Gas Basis 2018 – Betroffene Jahresscheiben und Anlagengruppen

Gegenüberstellung Strom Basis 2018 – Betroffene Jahresscheiben und Anlagengruppen

Gegenüberstellung Gas Basis 2018 - Betroffene Jahresscheiben und Anlagengruppen - fortgeführte BNetzA Methodik

Gegenüberstellung Strom Basis 2018 – Betroffene Jahresscheiben und Anlagengruppen - fortgeführte BNetzA Methodik